Der Bundesgerichtshof hat jetzt allerdings
entschieden: Frauen haben kein Recht auf eine weibliche Ansprache in
Formularen. Das von der Sparkasse verwendete generische Maskulinum,
das beide Geschlechter anspricht, benachteilige Frauen nicht. Der
Verweis auf das generische Maskulinum ist fadenscheinig. Das
Maskulinum – also die Ansprache von mehreren Personen zum Beispiel
als „Arbeitgeber“ – mag umstritten sein, aber es ist ein Mittel, um
Texte lesbar und ästhetisch zu halten. Aber es wird nur dort
verwendet, wo man eine Gruppe anspricht oder über eine Gruppe
spricht, die gemischtgeschlechtlich ist. Das ist hier nicht der Fall.
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