Mitteldeutsche Zeitung: zu Länderfinanzausgleich

Je komplexer ein Thema, desto besser eignet es
sich fürs Spektakel in Wahlzeiten. Da zetern die Geberländer Bayern
und Hessen, die Nehmer im Norden und Osten würden sich auf ihre
Kosten Wohltaten genehmigen und ziehen vors
Bundesverfassungsgericht. So war es 1998/99. In München und
Wiesbaden standen Landtagswahlen an. Genauso ist es nun wieder.
Weiterbringen wird die Klage niemanden. Es ist nämlich unwahr,
dass das Transfersystem alle Ausgaben der Länder ausgleiche.
Hergestellt wird nur eine vergleichbare Finanzbasis, wie dies das
Grundgesetz fordert. Doch auch das ist problematisch, denn der
Ausgleich reduziert für Geber und Nehmer den Anreiz, ihre Einnahmen
durch Steuerprüfungen oder Firmenansiedlungen zu vergrößern. Darüber
muss gesprochen werden, bevor das Gesetz 2019 ausläuft.

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