Die Furcht vor einer Werbekampagne für die NPD, wie
Lammert sie hat, sollte nicht größer sein als die Bereitschaft dazu,
Strukturen zu zerstören, die Gewalt befördern. Lammerts Zwischenruf
hat keine Folgen: Die Richter sollten sich nicht davon beeinflussen
lassen, ob nur die Länder oder auch der Bundestag den Verbotsantrag
stellen. Bedenklich ist Lammerts Einwurf aus anderem Grund: Er
klingt, als habe er Hinweise, dass auch der neue Antrag nicht ohne
V-Leute auskommt. Wäre das so, wäre das ein echtes Problem.
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