Mitteldeutsche Zeitung: zu Nebenverdiensten der EU-Parlamentarier

Die EU hat mit ihrem Transparenzregister, das für
alle Lobbyisten gilt, einen wichtigen Schritt getan. Mehr noch: Diese
Offenlegung, die von Interessensvertretungen, Verbänden und
Unternehmen in Brüssel gefordert wird, ehe sie überhaupt Zugang zu
den entscheidenden Stellen der EU bekommen, ist beispielhaft. Da kann
sich der Bundestag gut und gerne noch ein paar Scheiben abschneiden.
Wenn Abgeordnete einen Nebenjob haben, können sie ihn anmelden und
veröffentlichen – inklusive des Verdienstes. Aber dann muss eine
unabhängige Kontrolle eben auch prüfen und feststellen, ob die Grenze
zum nicht akzeptablen Lobbyismus überschritten ist oder nicht.

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