Die seit längerem vorliegende Materialsammlung hat
offenbar genug Substanz, um nach dem stümperhaften Anlauf von 2003
einen zweiten Versuch zu wagen. Die NPD ist verfassungsfeindlich,
rassistisch und aggressiv. Daran besteht kein Zweifel. Allerdings
bleiben Zweifel, ob man das Bundesverfassungsgericht davon
überzeugen kann. Eine weitere Hürde ist der Europäische Gerichtshof.
Der findet, man könne im Sinne der Verhältnismäßigkeit nur eine
Partei verbieten, die wirklich Einfluss habe. Die NPD hat in Sachsen
und Mecklenburg-Vorpommern Einfluss, andernorts weniger. Es gibt
also Prozessrisiken, die man nicht von vornherein ausschalten kann.
Es geht auch um Mut und Entschlossenheit.
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