Es ist auch eine Grundsatzentscheidung: Nach mehr
als einem halben Jahrhundert hat die deutsche Justiz rechtskräftig
anerkannt, dass auch Wachleute und andere Mordhelfer des NS-Regimes
unentbehrliche Teile des „Tötungsapparats“ waren und damit – wie im
Fall Gröning – einen „unmittelbaren Bezug zu dem organisierten
Tötungsgeschehen“ in den Vernichtungslagern hatten. Man kann das als
späte Einsicht begrüßen, aber näher liegt es, in der Verspätung von
einem halben Jahrhundert einen Skandal zu erkennen. Die wenigen
Helfer, die davon noch betroffen sind, dürften kaum ihre
Verurteilung erleben.
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