Bis auf die inzwischen nur noch 30 Überlebenden
dürften die meisten ihr Leben unbehelligt und in Frieden beschlossen
haben. Ist es deshalb ein Akt der Willkür, nur die letzten
überlebenden Täter zur Verantwortung ziehen zu wollen? Nein, denn
eine Gleichheit im Unrecht gibt es nicht. Sofern die Beschuldigten
verfahrensfähig sind, werden sie sich vor Gericht verantworten
müssen. Die Urteile, die in diesen Prozessen gesprochen werden, sind
unverzichtbar, auch wenn die Verurteilten ihre Haftstrafen nicht
mehr antreten werden. Schon darin läge die Berechtigung der Prozesse.
Denn beide, Justiz und Öffentlichkeit tragen die Verantwortung dafür,
dass diese Schuldsprüche mehr als ein halbes Jahrhundert verschleppt
wurden.
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