Nicht nur die Angehörigen, auch die Öffentlichkeit
darf die Klärung der Frage verlangen, welche Rolle die
Sicherheitsbehörden spielten: Waren sie auf dem rechten Auge blind,
war die Blindheit gewollt, befohlen oder angeboren? Es sitzen
nicht nur mutmaßliche Rechtsterroristen vor Gericht, sondern auch
die Sicherheitsbehörden. Ein Freispruch ist in beiden Fällen
unwahrscheinlich.
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