Gefälschte Kundenempfehlungen, fehlende
Produktangaben, irreführende Preisgarantien und versteckte Kosten
haben schon in vielen Fällen zu kartell- und wettbewerbsrechtlichen
Gerichtsverfahren geführt. Nicht selten dient ausgerechnet –
vermeintliche – Transparenz dem Ziel, die Verbraucher hinter die
Fichte zu führen. Ein Unternehmen wie Zalando, das nachweislich
falsche Angaben über „noch drei verfügbare T-Shirts“ macht, hat nur
Eines im Sinn: schnelle Kaufentscheidungen. Reiseportale, die eine
Knappheit an Unterkünften vorgeben, ebenso. Um solcher Praktiken
Herr zu werden, reicht das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb nicht
aus. Es bedarf eines verbindlichen Regelwerks, das die besonderen
Möglichkeiten zur Irreführung im Internet unterbindet.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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