Die Möglichkeit prominenter Beschuldigter, sich
einen Medienanwalt zu leisten, ändert daran wenig. Denn erst im
Nachhinein, wenn Enthüllungen schon veröffentlicht sind, kann
gerichtlich eine Weiterverbreitung untersagt werden. Der Schaden ist
dann kaum noch gutzumachen. Selbst ein glatter Freispruch wie für den
TV-Moderator Andreas Türck kann das Ansehen nicht mehr retten.
Die Inszenierungen außerhalb der Gerichtssäle sind seit Bachmeier
verwirrender, die Komplotte schwerer zu durchschauen. Spekulationen,
Gerüchte und der scheckbuchbeflügelte Bekenntnisdrang von Zeugen:
alles, wirklich alles, was die Wahrheitsfindung behindern kann, wird
ungeniert genutzt – mal zulasten der Opfer, mal zulasten von
Angeklagten, aber immer zulasten der Justiz.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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