Mitteldeutsche Zeitung: zu Schwesig und NPD

Wenn die Politikerin der Ansicht ist – wie sie es in
einem Zeitungsinterview im Thüringer Landtagswahlkampf propagierte -,
„Ziel Nummer eins“ müsse sein, „dass die NPD nicht in den Landtag
kommt“, dann ist das zulässig – solange sie diese Bemerkung nicht mit
dem Siegel ihres Ministeramts versieht. Das hatte kürzlich die
thüringische Sozialministerin nicht beachtet, als sie zu Protesten
gegen einen NPD-Parteitag aufrief. In der Sache lag sie richtig, nur
hat sie den Aufruf in einer Mitteilung ihres Ministeriums
verbreitet. Das hat ihr das Landesverfassungsgericht untersagt.
Karlsruhe würde nicht anders entscheiden.

Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200