Mitteldeutsche Zeitung: zu Sexualstrafrecht

Leider schießt der vom Bundeskabinett beschlossene
Gesetzentwurf des Ministers über das Ziel hinaus. Der SPD-Politiker
will, dass jeder, der unbefugte Aufnahmen von jemandem macht oder
weiterverbreitet, die dem „Ansehen der Person erheblich schaden“
können, künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann. Was
aber heißt, dem Ansehen erheblich schaden? Fallen darunter auch
peinliche Party-Fotos, die fiese Freunde auf Facebook posten? Und ist
es wirklich angemessen, dann gleich mit dem Strafrecht zu drohen?
Von solchen grundsätzlichen Bedenken mal abgesehen: Wenn man Opfer
von Cyber-Mobbing fragt, was ihnen wirklich helfen würde, wollen die
wenigsten zum Staatsanwalt gehen. Die meisten wünschen sich einfach
nur, dass die peinlichen Fotos so schnell wie möglich aus dem Netz
verschwinden. Eine Verschärfung des Strafrechts hilft ihnen dabei gar
nicht.

Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200