Mitteldeutsche Zeitung: zu Snowden und NSA

Vermutlich auch zum Schutz des „Staatswohls“ zitiert
die Bundesregierung nun aus dem Gutachten einer US-Anwaltskanzlei,
wonach die Vernehmung Snowdens in Deutschland strafbar sei und das
Ausschussmitglieder zu Snowdens Komplizen macht. Der US-Regierung
ist gleichgültig, dass ihre Ausspähung der Bundesbürger in
Deutschland strafbar ist. Die Bundeskanzlerin hätte dem
US-Präsidenten einen Rechtsstaatsdialog anbieten müssen. Aber das
ist aus Gründen des „Staatswohls“ nicht zu erwarten.

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