Mitteldeutsche Zeitung: zu Sterbehilfe

Es kann im Vertrauensverhältnis zwischen dem Arzt
und einem Schwerstkranken der Moment kommen, an dem dessen
Lebenswille erschöpft ist und die Achtung des hippokratischen Eids
zur Qual für den Patienten wird. In solchen Fällen wurden immer schon
Grenzentscheidungen getroffen. Nicht diese Grauzone ist das Problem
im Umgang mit dem assistierten Suizid. Im Gegenteil: Wollte man ihn
per Gesetz regeln, träte das Gegenteil von dem ein, was erreicht
werden soll. Der Suizid würde zum „Normalfall“. Seine Anwendung mag
dann zwar beschränkt sein, wäre aber generell eine mögliche
Alternative. Der Ethikrat stößt ins Zentrum einer
politisch-gesellschaftlichen Debatte. Er bietet dem Bundestag seinen
ethischen Rat an: Wenn frei verantworteter Suizid straffrei ist, muss
es die Beihilfe dazu auch sein.

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Hartmut Augustin
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