Es ist nicht hinnehmbar, dass Medizinern in ihrem Beruf Rechte 
verwehrt werden, die sie als Staatsbürger selbstverständlich genießen. Das 
Urteil lässt zudem ausreichend Raum, um Organisationen zu verhindern, die den 
Sterbewunsch von Menschen kommerziell ausnutzen. Dazu kann das Gewerbe- oder 
Vereinsrecht genutzt werden. Jede Form der Sterbehilfe muss streng reguliert 
werden, etwa durch Beratungs- und Aufklärungspflichten oder Wartezeiten. Der 
Versuch, Suizide durch das Strafrecht verhindern zu wollen, war und ist der 
falsche Weg.
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