Die Namen der deutschen Vermögenden darf die
Schweiz weiter für sich behalten. Den automatischen
Informationsaustausch, den die EU durchsetzen möchte, wird es nach
diesem Abkommen ebenso nicht geben. Und noch ein Schwachpunkt: Bis
zum angestrebten Inkrafttreten des Abkommens im Jahr 2013 haben
deutsche Steuerflüchtlinge Zeit, ihr Geld in die Karibik oder nach
Singapur zu verlagern. Erst danach wird die nachträgliche Abgabe
fällig, mit der Deutschland sich einen Teil der entgangenen Steuern
sichert. Also Eingriffe erst für die Zukunft und mit einem
monatelangen Vorlauf und nicht rückwirkend – das ist die Einladung
zu Missbrauch.
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Hartmut Augustin
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