Die Namen der deutschen Vermögenden  darf die 
Schweiz weiter für sich behalten. Den automatischen 
Informationsaustausch, den die EU  durchsetzen möchte, wird es nach 
diesem Abkommen ebenso nicht geben. Und noch ein Schwachpunkt:  Bis 
zum angestrebten Inkrafttreten des Abkommens  im Jahr 2013 haben 
deutsche Steuerflüchtlinge Zeit, ihr Geld in die Karibik oder nach 
Singapur zu verlagern. Erst danach wird die nachträgliche Abgabe 
fällig, mit der Deutschland sich einen Teil der entgangenen Steuern 
sichert. Also Eingriffe erst für die Zukunft und mit einem 
monatelangen Vorlauf  und nicht rückwirkend – das ist die Einladung 
zu Missbrauch.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
Weitere Informationen unter:
http://