Bewährungsstrafen gibt es nur noch in absoluten
Ausnahmefällen. Die gestern ergangene Entscheidung des
Bundesgerichtshofs (BGH) ist hier von erfreulicher Klarheit. Die
Richter bestätigen ihre bereits im Jahr 2008 festgezurrte Linie, an
die sich das Landgericht Augsburg im Falle eines Geschäftsmannes
nicht zu halten gedachte. Der Mann hatte seine Einkommensteuer um
1,1 Millionen Euro „verkürzt“, wie es im Beamtenjargon so schön
heißt. Die spitzfindige Begründung, warum er trotz eines besonders
schweren Falls von Steuerhinterziehung mit einer Bewährung davon
kommen sollte: Die Summe kam bei zwei Steuerdelikten zusammen, die
jeweils für sich unter der Million-Grenze lagen. Gut, dass sich die
Richter nicht auf derartige Haarspaltereien eingelassen haben.
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