Die Entscheidung bedeutet nicht, dass einer
schwarzen und armen Frau weniger geglaubt wird, als einem weißen,
reichen Mann. Die Einstellung bedeutet auch nicht, dass eine Frau,
die früher einmal gelogen hat, später straflos vergewaltigt werden
kann. Bei dem Zimmermädchen kam nun aber einfach zu viel zusammen:
Sie hat im Asylantrag eine Massenvergewaltigung erfunden, bei der
Sozialbehörde ein falsches Einkommen angegeben und bei der
Steuerbehörde ein Kind erfunden. Sie hatte Kontakte zu Kriminellen,
die ihr Konto und ihre Mobiltelefone benutzten. All das zusammen
erzeugte derart starke Zweifel, dass eine Anklage juristisch nicht zu
halten ist.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200