Es ist ein Urteil gegen das Kleingedruckte. Es
rückt, was manche Energieunternehmen ganz gern im Graubereich
belassen hätten, in grelles Licht: Die Kunden müssen von ihren
Energieversorgern klar und verständlich darüber unterrichtet werden,
warum das Gas demnächst (schon wieder) teurer wird. Andernfalls sind
die Preiserhöhung nicht wirksam und begründen Rückzahlungsansprüche.
Der Bundesgerichtshof hat dem Verbraucherschutz einen Dienst
erwiesen. Die Versorgung mit Energie zählt zu den Grundbedürfnissen.
Gerade deshalb ist es wichtig, dass die Verbraucher erfahren, weshalb
der Preis der Grundversorgung steigen soll.
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Hartmut Augustin
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