Mitteldeutsche Zeitung: zu Urteil/Religionsfreiheit

Dennoch haben die Richter einen wichtigen Grundsatz
gefestigt. Der persönliche Glauben gehört zu jenem Privatbereich, den
ein Arbeitgeber nicht ohne gute Gründe einschränken darf. Das ist ein
wichtiger, ja wegweisender Beitrag. Denn es gab in Europa auch schon
ganz andere Tendenzen – bis zur völligen Abschaffung religiöser
Symbole im Alltagsleben. Da haben die Juristen des Gerichtshofes für
Menschenrechte viel Augenmaß bewiesen.

Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Weitere Informationen unter:
http://