Rein verfassungsrechtlich dürfte es aber äußerst 
schwierig werden, den Bodenerwerb für bestimmte Firmen oder Personen 
einzuschränken. Davon unabhängig  stellt sich die Frage, ob der 
Landkauf aus reinen Renditeerwägungen schädlich für die 
Landwirtschaft ist. Auch Finanzinvestoren lassen die Äcker nicht zu 
Brachen verkommen, sondern verpachten sie in der Regel an 
ortsansässige Bauern. Der Pachtpreis reguliert sich dabei über die 
Ertragskraft der Landwirte. Die Bodenrendite der Investoren bleibt 
allerdings oft nicht im Land. Reicht das aus, um den Markt zu 
beschränken? Soll wirklich die Politik entscheiden, wer ein guter und
schlechter Käufer ist? Zweifel sind da angebracht.
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Hartmut Augustin
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