Mitteldeutsche Zeitung: zu Videoüberwachung/Urteil

Geheimdienste würden es als beglückende Vision
begreifen, wenn jeder damit rechnen müsste, zu jeder Zeit an jedem
Ort beobachtet zu werden. Für Menschen hingegen, die sich als Person
betrachten mit Anspruch auf Schutz ihrer Intim- und Privatsphäre, ist
das eine Horrorvorstellung. Darum ist die Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Zulässigkeit privater
Überwachungskameras wegweisend. Sie verbietet nicht ihr Anbringen
über der eigenen Haustür, aber das private Filmen des öffentlichen
Raums. Niemand muss sich gefallen lassen, beim Gang durch eine
Straße von Hauseigentümern auf der anderen Seite ohne Einwilligung
gefilmt zu werden. Der EuGH hat klargestellt: Das Grundrecht auf
Privatleben verlangt, dass sich dessen Beschränkungen „auf das
absolut Notwendige beschränken müssen“.

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Hartmut Augustin
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