Mitteldeutsche Zeitung: zu Vorbeugehaft

Gesetzesverschärfungen sind voller Tücken. Dies gilt
erst recht für den Plan Bayerns, Gefährder zeitlich unbegrenzt in
Vorbeugehaft zu nehmen. Denn zunächst einmal laufen die
Gesetzesverschärfungen zunehmend darauf hinaus, Vorbereitungs- und
Unterstützungshandlungen unter Strafe zu stellen, statt die Taten
selbst, von denen angenommen wird, dass sie irgendwann folgen
könnten. Dies gilt etwa für den Aufenthalt in Terrorlagern, der noch
dazu schlecht bewiesen werden kann. Rechtsstaatliche Grundsätze
werden damit gedehnt. Bei einer zeitlich unbefristeten Vorbeugehaft
werden sie sogar zweifellos überdehnt. Es ist kaum vorstellbar, dass
sie beim Bundesverfassungsgericht Bestand hätte.

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