Mitteldeutsche Zeitung: zu Wahlrecht

Für eine miserable Gesetzgebung genügt es nicht, das
Bundesverfassungsgericht zu brüskieren und die Oppositionsparteien
vor den Kopf zu stoßen. Das Urteil, miserabel zu sein, hat sich die
Gesetzgebung erst verdient, wenn das von ihr produzierte Gesetz seine
Verfassungswidrigkeit auf der Stirn trägt. Das neue Wahlgesetz hat
das alte zwar geändert, seine Grundübel aber nicht beseitigt –
Überhangmandate und negatives Stimmgewicht. Schwarz-Gelb war
unfähig und unwillig, ein vernünftiges Wahlgesetz zu schreiben. Das
Bundesverfassungsgericht wird es jetzt diktieren müssen.

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Hartmut Augustin
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