Mitteldeutsche Zeitung: zu Wahlrecht

Der Bürger muss sicher sein, dass er wählt, was er
wählt. Wie der Bundestag, diesem Grundsatz nun Rechnung trägt, hat
das Gericht der Politik überlassen. Ein neues Wahlrecht muss
mindestens fünf Monate vor der nächsten Bundestagswahl im Gesetzblatt
stehen, damit diese ordnungsgemäß abgehalten werden kann. Die
Koalition wäre gut beraten, diesmal zu dem bewährten Grundsatz zurück
zu kehren, Wahlrechtsänderungen einvernehmlich mit der Opposition zu
verabschieden.

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Hartmut Augustin
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