Jede Wählerstimme muss gleich viel wert sein – egal
für wen sie abgegeben wird. Weil das Bundesverfassungsgericht dies
nicht mehr gewährleistet sah, erklärte es das bisherige Wahlrecht für
grundgesetzwidrig. Auch die neue Regelung wird im Kleingedruckten
hoch kompliziert, aber der Grundsatz ist klar: Wenn die Wähler eine
Partei mehr Wahlkreise gewinnen lassen, als ihr nach dem
Zweitstimmenanteil Sitze zustehen, bekommt auch die Konkurrenz mehr
Abgeordnete. Diese Sitzvermehrung ist auf zwei Arten vermeidbar:
Entweder der Bundestag verkleinert seine Normalgröße, wie er das
schon einmal tat. Dazu fehlt aktuell die Kraft. Oder die Wähler
lassen das Splitting sein.
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