Die Aufsichtsbehörde unterstreicht mit dem Abweisen 
des Widerspruchs gegen die Stilllegung auch, dass die Kritik des 
Geflügelproduzenten an den Kontrolleuren   zu weit ging. Die waren 
dadurch mächtig unter Druck geraten. Da ist Wiesenhof gut beraten, 
nun zurückzurudern. Es ist klug, nicht mehr von Schadenersatz zu   
reden. Noch besser wäre es, künftig von vornherein penibler mit 
Hygienevorschriften und den Regeln der Lebensmittelherstellung 
umzugehen. So ist der fatale Eindruck entstanden, dass Deutschlands 
Geflügelproduzent Nummer Eins es damit nicht immer so genau nimmt.
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