Die Erkenntnis, dass man Fehler offen benennen muss,
um aus ihnen lernen zu können, setzt sich immer stärker durch.
Fehlermeldesysteme und Datenbanken wurden aufgebaut, auf
Fortbildungen werden Strategien zur Fehlervermeidung gelehrt. Und
dennoch wird es etwa in der Hektik des Klinikalltags auch weiterhin
Behandlungsfehler geben. Die Geschädigten haben dann Anspruch auf
Entschädigung. Doch zur Durchsetzung ihrer Rechte müssen sie den
Ärzten beweisen, dass der erlittene Schaden tatsächlich auf den
Behandlungsfehler zurückgeht. Das ist vielfach unmöglich.
Schwarz-Gelb hat zwar ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. Aber die
dringend nötige Umkehr der Beweislast zulasten der Ärzte hat sie
ausgeklammert.
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