In einem Land, in dem selbst Blaualgenbefall von
Badeseen amtlich kontrolliert wird, damit ja niemand ihretwegenunter
Erbrechen oder Hautreizungen leiden muss, soll die Frage nach
Rettungsschwimmern nicht klar gesetzlich geregelt sein? Wohlgemerkt,
wir reden nicht mehr von Übelkeit und Pusteln, sondern von
Menschenleben. Dass ein Gericht sich Empfehlungen der Gesellschaft
für das Badewesen zur Hand nimmt, wenn es einschätzt, ob ein
Badbetreiber genug für die Sicherheit seiner Gäste getan hat, ist gut
und schön. Dann aber ist es auf jeden Fall schon zu spät für das
Opfer. Noch ist unklar, ob in Dessau zu wenig Rettungsschwimmer vor
Ort waren, ob der Junge zu retten gewesen wäre. Klar geregelt gehört
die Aufsicht in Bädern aber auch unabhängig von diesem Drama.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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