Mitteldeutsche Zeitung: zum EU-Steuerstreit mit Apple

Denn die Luxemburger Juristen haben in einem anderen
Verfahren festgehalten, dass die Mitgliedsstaaten ihre Abgabensätze
sehr wohl niedrig ansetzen dürfen, um dadurch Unternehmen anzulocken.
Dennoch müssen sich die Europäische Union, aber auch jedes einzelne
Land, darüber im Klaren sein, dass Sonderregelungen, Ausnahmen und
vor allem wenig nachvollziehbare Steuersätze in der Öffentlichkeit
nicht länger akzeptiert, im konkreten Fall aber angeboten werden.

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