Mitteldeutsche Zeitung: zum Fall Lance Armstrong

Der größte systematische Sportbetrug aller Zeiten
findet formal ein Ende. Wirklich? Zum einen könnte Armstrong klagen.
Die UCI verstößt mit dem Beschluss gegen den Code der
Welt-Anti-Doping-Agentur. Danach sind Dopingvergehen nach acht Jahren
verjährt, eine Bestrafung bis 1998 also regelwidrig. Zum Anderen,
auch wenn die Indizien erdrückend sind: Armstrong wurde nie positiv
getestet, ein Geständnis fehlt ebenso. Zwar zweifelt niemand an
seinem betrügerischen Tun – doch rein rechtlich reicht das
keineswegs. Und außerdem fehlen die Konsequenzen bei der UCI. In der
Politik müssten Verantwortliche für kriminelle Machenschaften
zurücktreten. Die Radsport-Chefs verweigern den Schritt.

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