Mitteldeutsche Zeitung: zum Fall Lübcke

Positiv ist immerhin, dass der Fall Stephan E. nun
noch einmal aufgerollt wird. Dies spricht für eine neue Gründlichkeit
der Sicherheitsbehörden. Denn die haben die Verfolgung des
Rechtsextremismus in den vergangenen Jahren zwar teilweise mit
erschreckender Nachlässigkeit betrieben, ja diesen vielfach sogar
verharmlost. Nun aber sind zumindest die Führungen von
Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt und Bundesamt für
Verfassungsschutz aufgewacht. Zeit wird es. Die rechtsextremistische
Gewalt hat sich zuletzt derart ausgebreitet, dass die Öffentlichkeit
von Gewalttaten wie der im hessischen Wächtersbach schon gar keine
rechte Notiz mehr nimmt.

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