Das Urteil überzeugt. Die evangelische Kirchengemeinde wollte bei
ihrer Entscheidung, die Schmähplastik zu belassen, eben nicht Juden verächtlich
machen und hat das auch nicht billigend in Kauf genommen. Vielmehr wollte sich
die Kirchengemeinde der eigenen Geschichte stellen: Der historische christliche
Antisemitismus sollte sichtbar bleiben, gerade auch an der Wittenberger Kirche
Luthers, der selbst auch ein Antisemit war. Ob die konkrete Auseinandersetzung
geglückt ist, steht auf einem anderen Blatt. Die Bewertung von Gedenkkonzepten
sollte aber der gesellschaftlichen Diskussion überlassen bleiben und nicht durch
Gerichte entschieden werden.
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