Das Urteil überzeugt. Die evangelische Kirchengemeinde wollte bei 
ihrer Entscheidung, die Schmähplastik zu belassen, eben nicht Juden verächtlich 
machen und hat das auch nicht billigend in Kauf genommen. Vielmehr wollte sich 
die Kirchengemeinde der eigenen Geschichte stellen: Der historische christliche 
Antisemitismus sollte sichtbar bleiben, gerade auch an der Wittenberger Kirche 
Luthers, der selbst auch ein Antisemit war. Ob die konkrete Auseinandersetzung 
geglückt ist, steht auf einem anderen Blatt. Die Bewertung von Gedenkkonzepten 
sollte aber der gesellschaftlichen Diskussion überlassen bleiben und nicht durch
Gerichte entschieden werden.
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