Mitteldeutsche Zeitung: zum Meldegesetz

Der hat das Meldegesetz neu gefasst, der
Datenschutz wird damit zwar verbessert, richtig gut wird er aber
nicht. Statt die Datenweitergabe zur Ausnahme zu machen, wie es die
Regierung wollte, hat das Parlament sich dafür entschieden, die
Datensperrung zur Ausnahme zu machen. Das sei weniger bürokratisch,
heißt es. Das stimmt, aber nur für die Unternehmen, die vom
Adresshandel profitieren. Für die Bürger ist der Aufwand auf diese
Weise größer. Die Sorglosigkeit vieler im Umgang mit Facebook oder
Kundenkarten relativiert die Sache nicht. Für beides kann man sich
bewusst entscheiden. Um Meldeämter aber kommt keiner herum.

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Hartmut Augustin
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