Der Fall David S. ist ein Grenzfall. Sein
Serienmord lässt sich als Akt eines psychisch Verletzten ebenso
begreifen wie als Tat eines Ausländerhassers. Doch wäre der Täter
ein Islamist gewesen, dann hätte ihn die bayerische Landesregierung
wohl nicht als Amokläufer geführt, sondern als Islamisten – schon um
der öffentlichen Erwartung zu entsprechen. Hier hat sie von ihrem
Interpretationsspielraum einen anderen Gebrauch gemacht. Zufall ist
das nicht.
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