Verfälschte Tachostände machen systematische
Wartungsintervalle unmöglich, Teile werden verfrüht oder zum falschen
Zeitpunkt ausgewechselt. Dass der Käufer eines auf jung getrimmten
Alt-Fahrzeuges höhere Reparaturkosten zu tragen hat, liegt auf der
Hand. Die EU ist schon alleine deshalb verpflichtet einzugreifen,
weil es sich vorwiegend um grenzüberschreitende Delikte handelt. So
erscheint der Vorstoß aus dem Parlament der Union vernünftig, sich
der schon vorhandenen Eucaris-Datenbank zu bedienen, um dort von
Werkstätten, Pannenhelfern und Tüv-Stellen die aktuellen
Laufleistungen zu registrieren. Warum ist die Verwaltung der EU
nicht längst tätig geworden?
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