Mitteldeutsche Zeitung: zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Geheimdienstkontrolle

Aber eine Behauptung der Regierung wird nicht
dadurch plausibler, weil das Gericht sie wiederholt. Der Verdacht,
die Liste sei nicht nur zur Terrorabwehr, sondern auch zur
Wirtschaftsspionage bestimmt, ist offenbar zu naheliegend, um von den
Richtern in Erwägung gezogen zu werden. Dass der BND die Daten der
NSA ungeprüft übernimmt, ist längst eine Tatsache. Die Aufklärung
verfassungswidriger Aktionen würde zur Geheimdienstkontrolle gehören
– aber für die sind die Dienste nun selber zuständig.

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