Mitteldeutsche Zeitung: zur A14

Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass es
sich um einen fortgesetzten Planungsfehler handelt. Die Behörden
scheinen also aus der ersten Lektion 2011, als das Planung schon
einmal auf der Kippe stand, nichts gelernt zu haben. Webel gibt sich
stattdessen lieber als Macher, stellt 40 Experten ein und betont, der
vereinbarte Zeitplan werde gehalten. Dass die Planer nun nach dem
Urteil nachsitzen müssen, sei für ihn kein Problem, das könne
aufgeholt werden. Der Schuss könnte aber für den Minister nach hinten
losgehen. Denn es ist fraglich, ob die Bundesrichter Sachsen-Anhalt
ein drittes Mal mit einem blauen Auge davon kommen lassen.

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Hartmut Augustin
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