Nach dem Gesetzgeber hat nun auch Deutschlands
höchstes Gericht unterstrichen, dass der Schutz von Arbeitsplätzen in
Betrieben ein hohes Gut ist – eines, das auch umfangreiche
Begünstigungen von Unternehmen im Erbfall notwendig machen kann.
Gleichzeitig haben die Karlsruher Richter die Bedingungen, unter
denen es diese Begünstigungen laut Gesetz bislang gab, heftig
kritisiert. Damit ist ihr Urteil auch eine Ohrfeige für die Große
Koalition, die das Erbrecht 2008 neu geregelt hatte. Der damalige
Kompromiss war schlecht gemacht, befanden die Richter. Insbesondere
die mangelnden Kontrollen und Nachweispflichten stören sie. Die
Verfassungsrichter fordern, dass künftig klarer die Spreu vom Weizen
getrennt werden muss: Wer als Firmenerbe Vergünstigungen zulasten der
Allgemeinheit erhält, muss auch der Überprüfung standhalten
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Hartmut Augustin
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