Tradition hin, Tradition her, die liberalen
Programmatiker stapeln hoch, wenn sie behaupten, das
Bundesverfassungsgericht habe da mit dem „Halbteilungssatz“ eine
„Leitplanke“ nahe gelegt. Denn 2006 hat Karlsruhe seine Idee aus den
90er Jahren wieder verworfen, dass der Staat verfassungsverbindlich
nicht mehr als ungefähr die Hälfte eins Einkommens abschöpfen darf.
Seriös ist derlei falsche Patenbehauptung nicht. Ob die Wachstumsidee
aus Zeiten des Wirtschaftswunders zum neuen Renner wird, muss
bezweifelt werden. Als Alleinstellungsmerkmal geht sie auf keinen
Fall durch.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
Weitere Informationen unter:
http://