Es wird selbst in Brandenburg niemand gezwungen,
sein Kind gegen die eigene innere Überzeugung impfen zu lassen. Das
wird – diese Prognose sei gewagt – wohl auch nie geschehen. Wer dort
aber sein Kind in einer Kita unterbringen will, wird künftig seine
persönliche Einstellung der Fürsorgepflicht des Landes respektive
Staates und einer Mehrheitsmeinung der Eltern unterordnen müssen.
Wenn Behörden das verbriefte Recht auf körperliche Unversehrtheit
auf diese Art durchsetzen, bleibt den Eltern immer noch die
Freiheit, sich anders zu entscheiden – für eine Betreuung ohne Kita.
Damit stehen die Rechte ungeimpfter Kinder nicht unter den der
geimpften.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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