wer seine Traumwohnung in seiner Traumlage nach
Jahren des Suchens endlich findet, der nimmt das in Kauf. Mehr oder
weniger freiwillig. Und ohne sich dabei zu weit aus dem Fenster zu
lehnen, kann für die Zukunft getrost vermutet werden: Das wird auch
bei Anwendung des Bestellerprinzips auf den Kaufbereich so bleiben.
Denn wie soll realistisch verhindert werden, dass die fällige
Courtage zum verdeckten, nicht ausgewiesenen Teil des Kaufpreises
wird? Das Problem dabei aber ist: Der Käufer zahlt der Käufer nicht
nur die Vermittlungsgebühr, sondern auch Grunderwerbssteuer auf den
höheren Kaufpreis. Das wiederum freut auch den Staat
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