Es liegt auf der Hand, dass das
Transplantationsgesetz reformbedürftig ist. Dabei ist
Fingerspitzengefühl gefragt. Es gilt, religiösen Vorbehalten gegen
die Organspende ebenso Rechnung zu tragen wie den verbreiten Ängsten,
die mit dem Thema verknüpft sind. Eine „Widerspruchsregelung“, wie
sie Bayerns Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) vorschlägt, ist
ungeeignet: Der Staat darf sich nicht anmaßen, jeden Bürger zunächst
einmal zum Organspender zu erklären, wogegen er dann lediglich
Widerspruch einlegen kann. Die Pflicht aber, sich für oder gegen die
Organspende zu entscheiden, darf der Staat seinen Bürgern auferlegen.
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Hartmut Augustin
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