Das Urteil hat aber nicht nur für die 25 000 Richter
und Staatsanwälte Bedeutung. Es ist vielmehr die Blaupause für die
bald folgende Karlsruher Entscheidung zur Besoldung der rund 1,7
Millionen Beamten in Deutschland. Spätestens dann geht es auch um die
Frage, wie die meist klammen Länder die Schuldenbremse des
Grundgesetzes einhalten können. Dass die Verfassungsrichter eine
Mindestbesoldung der Richter und Beamten sichern, ist konsequent. Da
diese nicht streiken dürfen, ist die gerichtliche Entscheidung eine
angemessene Alternative. Die Bindung der Besoldung an die allgemeine
Lohnentwicklung ist ebenfalls sinnvoll. In der Folge werden die
Länder wohl die Zahl der Richter und Beamten reduzieren müssen. Ob
das dann zu noch mehr Arbeitsstress, schlechterer Pflichterfüllung
oder dem Verzicht auf staatliche Aufgaben führt, wird die Zeit
zeigen.
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Hartmut Augustin
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