Roland Jahn hat in den letzten zehn Monaten viel
getan, um die 45 ehemaligen Stasi-Mitarbeiter aus seinem Haus in
andere Bundesbehörden und Ministerien zu versetzen. Der mutige
Dissident hat nun nahezu alle Möglichkeiten ausgeschöpft und steht
vor der entscheidenden Frage: Soll er Zwang ausüben oder nicht? Tut
Jahn es nicht, werden die Dinge im Wesentlichen so bleiben, wie sie
sind. Tut er es doch und greift auf Abordnungsverfügungen zurück,
wird es Klagen geben. Diese Klagen werden früher oder später in
Karlsruhe landen. Der Streit wird sich noch über Monate, ja über
Jahre hinziehen. Das wiederum würde das Anliegen und den Ruf des
Behördenleiters beschädigen. Kurzum: Besser er sieht von Zwang ab.
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