Mittelstand für besseren Schutz geistigen Eigentums im Internet / Europaparlament sollte Urheberrecht mit Jahresfrist zur Überprüfung verabschieden

„Für den Mittelstand ist der Schutz geistigen
Eigentums angesichts der Macht der Internetkonzerne von zentraler
Bedeutung. Das EU-Urheberrecht darf jedoch nicht zu einer
Einschränkung beim E-Commerce im Mittelstand führen. Deshalb sollte
das Europaparlament das Gesetz mit einer Frist zur Überprüfung nach
einem Jahr verabschieden.“ Das erklärte der deutsche und europäische
Mittelstandspräsident Mario Ohoven vor der morgigen Abstimmung im
Europaparlament.

Mittelständler dürften nicht mit technischen Lösungen wie
Uploadfiltern überfordert werden, so Ohoven. „Das neue Urheberrecht
darf nicht mittelständische Unternehmer bestrafen, die die Chancen
der Digitalisierung nutzen wollen.“ Dagegen würde sich der
Mittelstand zur Wehr setzen.

„Wenn in einer aktuellen Unternehmerumfrage unseres Verbandes über
37 Prozent der Mittelständler eine Beeinträchtigung ihrer
geschäftlichen Aktivitäten durch die EU-Urheberrechtsnovelle
erwarten, muss der europäische Gesetzgeber diese Sorgen des
Mittelstands ernstnehmen“, betonte der Mittelstandspräsident.

Niemand könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt wissen, wie sich das
neue EU-Urheberrecht im unternehmerischen Alltag auswirken werde.
„Wir werden daher für den deutschen Mittelstand nach einem halben
Jahr eine erste Bilanz ziehen“, kündigte Ohoven an.

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