Der monatliche Index der tariflichen 
Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen ist nach Angaben des 
Statistischen Bundesamtes im Zeitraum von Dezember 2014 bis Juni 2016
um 3,2 % gestiegen. Die Mindestlohnkommission hat festgelegt, dass 
sie sich bei der erstmaligen Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns 
zum 1. Januar 2017 an diesem Indikator orientiert.
   Diese Veränderungsrate des Tarifindex spiegelt alle 
Tarifabschlüsse beziehungsweise bereits vorher festgelegten 
Stufenerhöhungen wider, die im Zeitraum von Januar 2015 bis 
einschließlich Juni 2016 zur Auszahlung gekommen sind. Da die jüngst 
erfolgten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst und in der Metall- 
und Elektroindustrie erst in der zweiten Jahreshälfte 2016 
zahlungswirksam werden, wurden sie nicht berücksichtigt. 
Simulationsrechnungen haben ergeben, dass sich die Veränderungsrate 
von + 3,2 % durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst auf + 4,0
% und durch den Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie 
auf + 3,7 % erhöht hätte. Beide Tarifabschlüsse zusammen hätten zu 
einer Steigerung von 4,4 % geführt.
   In die Berechnungen des Tarifindex fließen rund 500 ausgewählte 
Tarifverträge und Besoldungsordnungen der Beamtinnen und Beamten ein.
Da zum jetzigen Zeitpunkt bereits alle Tarifabschlüsse und 
Stufenerhöhungen vollständig vorliegen, die bis Ende Juni 2016 zur 
Auszahlung kommen, konnte die Indexberechnung für diesen Monat 
frühzeitig abgeschlossen werden.
   Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit 
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im 
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter 
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Ralf Droßard Telefon: (0611) 75-4236, www.destatis.de/kontakt
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