MONTRANUS Medienfonds: Erneute Niederlage für Helaba Dublin

von Buttlar Rechtsanwälte /
MONTRANUS Medienfonds: Erneute Niederlage für Helaba Dublin
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10.02.2012 – Das Oberlandesgericht München verurteilt die Helaba Dublin zur
Erstattung des Verlustes zuzüglich Zinsen und zur Rücknahme des Fonds MONTRANUS
II gegenüber einem Anleger.

Widerrufsbelehrungen fehlerhaft

Mit dem Urteil vom 24.01.2012 (nicht rechtskräftig) stellt bereits das zweite
Oberlandesgericht (OLG) fest, dass die Helaba Dublin für ihre
Finanzierungsverträge keine ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrungen verwendet hat.
Ebenso hatte zuvor am 29.12.2011 das OLG Stuttgart entschieden. Beide Urteile
hat die Stuttgarter Kanzlei VON BUTTLAR  Rechtsanwälte erstritten.

Hintergrund

Bis 2005 sammelte HANNOVER LEASING bei Privatanlegern rund eine Milliarde Euro
für insgesamt 14 Filmfonds ein. Einige dieser Filmfonds stehen momentan im
Visier der Steuerfahndung. Der Vorwurf lautet: Die Steuerpflicht soll über
Scheingeschäfte mit Hollywood systematisch untergraben worden sein. Im Fokus
steht dabei auch die Helaba Dublin, über deren Konten die dubiosen Geschäfte
abgewickelt wurden. Hierüber berichtete jüngst sogar die Zeitschrift „Stern“ in
der Ausgabe 5/12 unter der Überschrift „die Fluchthelfer von der Staatsbank“.

2003 bis 2005 haben vor allem Sparkassen ihren Kunden Beteiligungen an den
Medienfonds MONTRANUS I bis III des Initiators HANNOVER LEASING verkauft. Zur
Finanzierung dieser Fonds mussten die Anleger ein Darlehen bei der Helaba Dublin
aufnehmen.

Wirtschaftlich laufen die MONTRANUS Fonds deutliche schlechter als geplant. So
hat die Geschäftsführung den Anlegern aller drei Fonds in aktuellen Schreiben
mitgeteilt, dass es Ende 2011 keine Ausschüttungen geben werde. Bei dem Fonds
MONTRANUS II gab es bislang Barausschüttungen in Höhe von nur ca. 10 % der
Kommanditeinlage. Es ist deshalb nicht weiter verwunderlich, dass viele Anleger
aufgrund dieser enttäuschenden Entwicklung nach Ausstiegsmöglichkeiten suchen.

Anleger können Geschäfte auch heute noch widerrufen

Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen können Anleger die mit der Bank zur
Finanzierung von Fondsbeteiligungen abgeschlossenen Finanzierungsverträge auch
heute noch widerrufen. Infolgedessen können Anleger die Rückzahlung des
eingesetzten Eigenkapitals abzüglich erhaltener Ausschüttungen verlangen. Einige
Gerichte haben den Klägern darüber hinaus noch Zinsen zugesprochen. Außerdem
müssen die Kunden die Darlehen nicht zurückbezahlen. Im Gegenzug müssen sie ihre
Beteiligungen an die Bank übertragen.

Rechtsanwältin Anja Richter beurteilt die Entwicklung in der Rechtsprechung wie
folgt: „Mit unserer Strategie sind wir auf dem richtigen Weg. Unser Optimismus
wird dadurch verstärkt, dass wir erste richterliche Hinweise erhalten haben,
wonach nicht nur die Widerrufsbelehrungen sondern auch die Prospekte der
MONTRANUS Fonds fehlerhaft sind. Damit steigen die Erfolgsaussichten für die
betroffenen Anleger weiter.“

Über von Buttlar Rechtsanwälte:

VON BUTTLAR Rechtsanwälte betreut aktuell ca. 500 Anleger von HANNOVER LEASING
Medienfonds. Anwälte der Kanzlei haben in Sachen MONTRANUS mittlerweile in über
30 Verfahren Ansprüche ihrer Mandanten erfolgreich geltend gemacht, zum einen
durch obsiegende Urteile und zum anderen durch außergerichtliche Vergleiche.

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte mit Standorten in Stuttgart und Hamburg
ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Neun Juristen, darunter
vier Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, bearbeiten hauptsächlich Fälle
aus den Bereichen geschlossene Fonds, atypisch stille Beteiligungen und
Wertpapiergeschäfte. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Vertretung von
Anlegern, die so genannte Schrottimmobilien gekauft haben. Die Zeitschrift
Wirtschaftswoche (Ausgabe vom 17.04.2009) zählt Rechtsanwalt Wolf von Buttlar zu
den 20 Topanwälten für Anlegerschutz in Deutschland.

Kontakt:
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Rechtsanwalt Wolf von Buttlar, Rechtsanwältin Anja Richter
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Telefon: 0711-32091820
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Source: von Buttlar Rechtsanwälte via Thomson Reuters ONE

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