Der Bundestag hat am Donnerstag einem Gesetzentwurf
des Bundesrats zur Änderung des Schulobstgesetzes zugestimmt. Dazu
erklärt die ernährungspolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Marlene Mortler:
„Wir wollen, dass noch mehr Kinder als bisher in den Genuss des
EU-Schulobstprogrammes kommen und so frühzeitig lernen, sich gesund
zu ernähren. Mit der Gesetzesänderung sorgen wir dafür, dass bereits
zum Schuljahreswechsel 2014/15 Schulen vom verbesserten
EU-Schulobstprogramm profitieren können. Entscheidend ist jetzt, dass
die Länder die veränderten Fristen nutzen und mitmachen. Indem wir
Kindern frühzeitig an Grundschulen Obst und Gemüse schmackhaft
machen, können wir mit dazu beitragen, dass sie langfristig gesunde
Ernährungsgewohnheiten entwickeln. Denn der Verzehr von Obst und
Gemüse ist Teil und Garant für eine gesunde abwechslungsreiche
Ernährung.
Wir wollen, dass das verbesserte EU-Programm in ganz Deutschland
Schule macht. Wir appellieren daher an die Bundesländer, die bisher
nicht mitgemacht haben, das verbesserte Programm zu nutzen. Es ist
attraktiver denn je. Bayern war von Anfang an dabei und hat hier
Vorbildliches auf den Weg gebracht: Drei Viertel aller Grundschulen
im Freistaat nehmen am Programm teil. Damit erhalten 350.000
Schülerinnen und Schüler einmal in der Woche kostenlos Schulobst.“
Hintergrund:
Das EU-Schulobstprogramm wird in Deutschland von den Ländern
durchgeführt. Die Fristen zur Anmeldung sind im Schulobstgesetz
geregelt. Die vorgesehenen Änderungen ermöglichen es Ländern, die am
Programm teilnehmen wollen, schon zum Schuljahr 2014/2015 von
Verbesserungen der EU am Programm zu profitieren. Die EU hat das
Gesamtbudget von 90 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro jährlich
erhöht und den Kofinanzierungsanteil für die Mitgliedsstaaten von 50
Prozent auf 25 Prozent gesenkt.
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