Mortler: Jetzt Planungssicherheit schaffen

Das Gesetz über die Direktzahlungen an Landwirte
steht. Nun hat die Bundesregierung auch die dazugehörige
Direktzahlungen-Durchführungsverordnung vorgelegt. Eine Zustimmung
durch den Bundesrat steht noch aus. Derzeit tagt die Konferenz der
Agrarminister des Bundes und der Länder in Potsdam. Hierzu erklärt
die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe, Marlene Mortler:

„Ich appelliere an die Länder, dem Verordnungsentwurf zu den
Direktzahlungen zuzustimmen und sich jetzt nicht in
Grundsatzdiskussionen zu verlieren. Das Paket ist längst geschnürt,
nun geht es um die Durchführung. Nur wenn die Länder schnell zu einer
positiven Entscheidung kommen, haben unsere Landwirte endlich die
Planungssicherheit, die sie brauchen. Jeder Praktiker weiß: Landwirte
müssen nicht im Winter, sondern jetzt ihren Anbau planen. Ich würde
mir von der Agrarministerkonferenz ein positives Signal wünschen.
Denn nur wenn die Länder dem Regierungsentwurf zügig zustimmen, lässt
sich noch größerer Schaden für die landwirtschaftlichen Betriebe
vermeiden. Das ist gerade in Zeiten der Russlandkrise dringend
nötig.“

Hintergrund:

Mit Inkrafttreten des Direktzahlungen-Durchführungsgesetz Mitte
Juli ist die EU-Agrarmarktrefom in Deutschland angekommen. Kern sind
neue Regelungen über die EU-Direktzahlungen an landwirtschaftliche
Betriebe, u.a. die stärkere Ausrichtung an ökologischen Zielen. Auch
nach Verabschiedung des Gesetzes sind viele Voraussetzungen der
Direktzahlungen ungeklärt; viele Detailprobleme müssen per
Rechtsverordnung gelöst werden, etwa zu zulässigen Nutzungen auf
ökologischen Vorrangflächen oder zum so genannten „aktiven Landwirt“,
dem Bezieher von Direktzahlungen. Die Bundesregierung hat daher einen
entsprechenden Verordnungsentwurf verabschiedet, der jetzt dem
Bundesrat zugeleitet wird.

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